|
|
Presseerklärung
Neue Studie belegt:
Pestizide: Zeitbomben für die Menschliche Gesundheit
In den letzten Monaten sind mehrere umweltpolitisch bedenkliche Entscheidungen, die eine Zunahme des Pestizideinsatzes in der europäischen Landwirtschaft zur Folge haben werden, getroffen worden:
1. Die europäische Pestizidrichtlinie wurde 1994 geändert. Europaweit könnte der Einsatz von Pestiziden dadurch erleichtert werden. Wir befürchten, dass sogar einige Substanzen, die in Deutschland in den letzten Jahren mit gutem Grund verboten wurden, durch die Veränderung der europäischen Rechtslage wieder verwndet werden können.
2. Die Europäische Kommision arbeitet an einer Änderung der europäischen Trinkwasserrichtlinie. Es wird erwogen, die bisher sehr strengen Grenzwerte von 0,1 Mikrogramm/Liter (ug/l) für jede Einzelsubstanz sowie 0,5 ug/l für die Summe aller Pestizidwirkstoffe fallen zu lassen, zugunsten neu definierter, toxikologisch abgeleiteter Grenzwerte für jede Substanz. Dadurch würden die Grenzwerte für diese Substanzen im Trinkwasser zum Teil bis zum Faktor 1000 erhöht werden!
3. In der gentechnologischen Forschung wird insbesondere an Methoden gearbeitet, landwirtschaftliche Nutzpflanzen gegenüber bestimmten Pestizidwirkstoffen resistent zu machen. Ziel dieser Forschung ist, die Anwendung dieser Pestizidwirkstoffe zu intensivieren und dadurch höhere Ernteerträge zu erzielen.
Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin hält diese Entwicklung für höchst bedenklich. Aus Gründen des vorsorgenden Gesunheitsschutz darf die Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft nicht intensiviert werden, der heutige Stand toxikologischer Kenntnisse erfordert vielmehr einen radikalen Abbau dieser Art von Schädlingsbekämpfung!
In einer ausführlichen toxikologischen Untersuchung haben Prof. Dr. med. Hartmut Dunkelberg und Privatdozent Dr. med. Rudolf Edenharder 16 viel verwendete Pestizidwirkstoffe untersucht und unter besonderer Berücksichtigung ihrer trinkwasserhygenischen Bedeutungen einer Prüfung möglicher gesundheitsschädlicher Wirkungen unterzogen.
Folgende Wirkstoffe wurden in dieser Studie untersucht:
Alachlor, Aldicarb, Atrazin, Chlortoluron, 1,3 Dichlorpropen, Glufosinat-Ammonium, Isoproturon, Mecoprop, Methidathion, Parathionethyl, Pendimethalin, Simalzin, Terbuthylazin, Triadimefon, Trifluralin und Vinclozolin. Die Bewetung dieser Substanzen erfolgte aufgrund der Berücksichtigung aller verfügbaren Literaturdaten sowie aufgrund eigener ergänzender Untersuchungen zur Gentoxizität. Besonderes Augenmerk richteten die Autoren dabei insbesondere auf die möglichen gentoxischen und kanzerogenen Wirkungen der untersuchten Substanzen, weil diese unter vorsorgemedizinischen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung haben.
Die Ergebnisse der vorliegenden Studie sind besorgniserregend:
Bei 5 der 16 untersuchten Substanzen besteht entweder der Nachweis oder der begründete Verdacht auf karziogene (= krebsauslösende) Wirkung des Stoffes oder seiner Metabolite.
Bei 5 der 16 untersuchten Substanzen besteht entweder der Nachweis oder der begründete Verdacht auf gentoxische (= erbgutschädigende) Wirkung.
Bei nahezu allen, mindestens 9 der 16 untersuchten Pflanzenschutzmittel liegen wichtige toxikologische Daten nicht in publizierter Form vor. Hierzu gehören die Untersuchungsberichte zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel,die für die wissenschaftliche Fachwelt unzugänglich ist. Eine kritische Bewertung dieser Stoffe duch unabhängige wissenschaftlich Experten oder durch Fachkundige der interessierten Öffentlichkeit ist nicht möglich.
Für weitere 2 der 16 untersuchten Substanzen gibt es keine publizierte Originalliteratur, sondern nur o.a. uneinsehbaren Untersuchungsberichte. Für eine Bewrtung durch unabhängige Wissenschaftler fehlt somit jede Datengrundlage.
Zusammenfassend kann aus medizinischer Sicht keiner der untersuchten Pestizidwirkstoffe als unbedenklich eingestuft werden. Es ist daher alarmierend, dass in Deutschland immer häufiger in Grundwasserproben Rückstände von Pestiziden gefunden werden. Auch wenn die bisher nachgewiesenen Konzentationen noch gering sind, halten wir jeden Pestizidnachweis in unserem Trinkwasser für höchst bedenklich, da insbesondere die besonders gefährlichen karzinogenen und gentoxischen Wirkungen auch bei geringsten Konzentrationen auftreten können.
Aus vorsorgemedizinischen Gründen muss dringend gefordert werden, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz strikt eingehalten wird. Danach dürfen Pestizide nach dem Stand der wissenschflichen Erkenntnisse und bei bestimmungsgemässer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser haben.
Die Ergebnisse der hier vorgestellten Studie zeigen jedoch, dass die untersuchten Pflanzenschutzmittel schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und auf den Naturhaushalt haben können.
Wir halten den Einsatz dieser chemischen Substanzen, die möglicherweise oder sicher Krebs auslösen, in der Landwirtschaft für nicht verantwortbar.
Deshalb fordern wir aufgrund der hier vorgestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse die für die Zulassung der von Pestiziden zuständige Behörde , die Biologische Bundesanstalt, auf, eine Überprüfung der bestehenden Genehmigungen für die Produktion und Anwendung von Pestiziden einzuleiten. Die Bundesregierung wird aufgefordert , die Biologische Bundesanstalt entsprechend anzuweisen.
Die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Zulassungsverfahren muss für die wissenschaftliche Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit transparent und überprüfbar sein. Der vom Gesetz geforderte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und damit ei effektiver Gesundheitsschutz vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel istnur dadurch gewährleistet, dass die für die Zulassung vorgelegten gesundheitsbezogenen
Gesundheitberichte für alle Interessierten und besonders für die Wissenschaft verfügbar sind.
Weiter fordern wir die zuständigen politischen Gremien auf, auch im Bereich der Landwirtschaft die Weichen in Richtung nachhaltiger Entwicklungen zu stellen, das heisst konkret:
Abbau landwirtschaftlicher Überproduktion, die im nachhinein vernichtet wird;
Einführen einer Abgabe auf Pestizide, die mögliche ökologische und medizinische Folgekosten berücksichtigt;
Förderung ökologischer Anbaumethoden, die auf den Einsatz nachweisslich oder potentiell gesundheitsschädlicher Stoffe verzichten.
Frankfurt, den 20. Juli 1995
|